Amtsblatt
Informationen zur Form der Abgabe der Artikel für den Heimatboten
LIEFERUNG DER TEXTE
Beiträge für unser Amtsblatt können grundsätzlich nur per Mail empfangen werden, um ein digitales Manuskript für den Verlag vorzubereiten. In Ausnahmefällen wird der Text in schriftlicher Form auf Papier nach wie vor entgegengenommen und endbearbeitet.
Digitale Texte und Bilder sollten in zwei verschiedenen Dateien getrennt gesendet werden, das heißt, Texte sind beispielsweise in Word-Datei (.doc oder .docx) und Bilder im Format .jpg, eventuell als .pdf – Dateien an uns zu senden. Die Auflösung für einen qualitativ hochwertigen Abdruck sollte mindestens 300dpi betragen. Im Text sind die Stellen zu markieren, wo die Bilder mit den entsprechenden Bildunterschriften einzufügen sind. Die Größe der Dateien sollten 5 MB nicht überschreiten. USB- Sticks können aus Datenschutzgründen nicht mehr entgegengenommen werden.
Die Redakteure aus Vereinen, Verbänden, Kirchen, Schulen, Kindergärten oder sonstigen öffentlichen Einrichtungen senden Ihre Texte und Bilder bitte an folgende E-Mail Adressen: presse@stadt-nhh.de.
Eine direkte Einlieferung von Texten beim Verlag Linus Wittich ist nicht möglich.
Zuständige Mitarbeiterin ist Frau Lioba Lenz (Tel. 036021-98239) und Bärbel Langermann (Tel. 036021/98212).
URHEBERRECHT UND PERSÖNLICHKEITSRECHTE
Durch den Akt der Weitergabe von Fotos und Grafiken an die Redaktion bestätigt der Einsender, dass er
a) die Urheberrechte bzw. die Veröffentlichungsrechte der entsprechenden Abbildungen besitzt und
b) das „Recht am eigenen Bild“ der abgebildeten Personen gewahrt bleibt und der Abdruck möglich ist
c) eine Einwilligung der abgebildeten Personen vorliegt
STIL
Die Berichte sind sachlich, politisch neutral und informativ zu halten. Die Redaktion behält sich vor, bei Überschreitung der Textlänge zu kürzen bzw. Berichte wegen ihres Inhalts, ihres Stils oder ihrer Schreibart nur auszugsweise abzudrucken oder – ohne Benachrichtigung des Einsenders – nicht zu veröffentlichen.
REDAKTIONSSCHLUSS
Der Redaktionsschluss ist unbedingt einzuhalten. Zu spät eingehende Manuskripte werden in der nächstmöglichen Ausgabe berücksichtigt. Sollte eine Terminankündigung wegen Fristablaufs gegenstandlos geworden sein, unterbleibt die Veröffentlichung ohne Benachrichtigung des Einsenders. Telefonisch können Berichte nicht entgegengenommen werden.
Eine neue Amtsblattrichtlinie wird zur Zeit erarbeitet.
Name | Erscheinungsdatum | Download |
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Ausgabe 07 | 8. April 2021 | Ausgabe 07 |
Ausgabe 06 | 25. März 2021 | Ausgabe 06 |
Ausgabe 05 | 11. März 2021 | Ausgabe 05 |
Ausgabe 04 | 25. Februar 2021 | Ausgabe 04 |
Ausgabe 03 | 11. Februar 2021 | Ausgabe 03 |
Ausgabe 02 | 28. Januar 2021 | Ausgabe 02 |
Ausgabe 01 | 14. Januar 2021 | Ausgabe 01 |
Ausgabe 25 | 10. Dezember 2020 | Ausgabe 25 |
Ausgabe 24 | 26. November 2020 | Ausgabe 24 |
Ausgabe 23 | 12. November 2020 | Ausgabe 23 |
Ausgabe 22 | 29. Oktober 2020 | Ausgabe 22 |
Ausgabe 21 | 15. Oktober 2020 | Ausgabe 21 |
Terminplan 2021 | 30. Juni 2019 | Terminplan 2021 |