Ortsrecht / Satzungen

Zum 31.12.2019 wurde gemäß § 14 des  Zweiten Thüringer Gesetzes zur freiwilligen Neugliederung kreisangehöriger Gemeinden ( 2. ThürGNGG 2019) die  Verwaltungsgemeinschaft Schlotheim aufgelöst und aus den Gemeinden Bothenheilingen, Issersheilingen, Kleinwelsbach, Neunheilingen, Obermehler und der Stadt Schlotheim eine neue Landgemeinde die „Stadt Nottertal-Heilinger Höhen“ gebildet.

Gemäß § 21 Abs. 2 des 2. ThürGNGG 2019 bleibt das bisherige Ortsrecht der vormaligen Gemeinden bis zu Schaffung eines neuen Ortsrechts wirksam, soweit es nicht durch die Gemeindeauflösung gegenstandslos geworden ist. Ein neues einheitliches Ortsrecht ist in der neu gebildeten Landgemeinde spätestens bis 31.12.2020 zu schaffen.

Das Ortsrecht der erfüllten Gemeinden Körner und Marolterode bleibt weiterhin in Kraft.

Die vorliegende Ortsrechtssammlung enthält alle gültigen Satzungen der ehemaligen Mitgliedsgemeinden der VG Schlotheim sowie der ab 31.12.2019 erfüllten Gemeinden Körner und Marolterode in der aktuellen Textfassung mit Ausnahme solcher Satzungen, die aufgrund ihres Umfanges zurzeit noch nicht in die Homepage gestellt werden können. Änderungssatzungen sind inhaltlich in die Textfassungen eingearbeitet. Sie finden daher in dieser Ortsrechtssammlung „nur“ Textfassungen in der o. g. Form vor (incl. eingearbeitete Änderungen).

Die Veröffentlichung der Satzung in der Homepage ersetzt nicht die offizielle Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen.

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Der Inhalt der Ortsrechtssammlung kann auch im Hauptamt (Tel. 036021 – 98240) zu den Sprechzeiten eingesehen werden.