Ausschreibungen und Vergabe

Information gem. § 20 Abs. 4 VOB/A über eine beabsichtigte Beschränkte Ausschreibung

Gem. § 20 Abs. 4 VOB/A ist über beabsichtigte Beschränkte Ausschreibungen nach § 3 Abs. 3 Nr. 1 VOB/A ab einer voraussichtlichen Auftragssumme von 25.000 € ohne Umsatzsteuer zu informieren.

Achtung:
Ein Rechtsanspruch bei Beschränkten Ausschreibungen zur Angebotsabgabe aufgefordert zu werden, besteht nicht! Sie können aber ihr Interesse an Aufträgen bei der Vergabestelle bekunden.

derzeit keine Auftragsvergabe

Zuschlagserteilung gem. § 20 Abs. 3 VOB/A

Gem. § 20 Abs. 3 VOB/A – Ausgabe 2019 – ist nach der Zuschlagserteilung auf Internetportalen zu informieren, wenn bei Beschränkten Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb der Auftragswert 25.000 Euro ohne Umsatzsteuer und bei Freihändigen Vergaben der Auftragswert 15.000 Euro ohne Umsatzsteuer übersteigt. Diese Informationen werden für die Dauer von 6 Monaten vorgehalten.

derzeit keine Auftragsvergabe

Zuschlagserteilung gem. § 19 Abs. 2 VOL/A

Gem. § 19 Abs. 2 VOL/A – Ausgabe 2009 – ist nach Beschränkten Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb und Freihändigen Vergabe ohne Teilnahmewettbewerb über jeden vergebenen Auftrag ab einem Auftragswert von 25.000 € ohne Umsatzsteuer zu informieren. Diese Informationen werden für 3 Monate vorgehalten.

derzeit keine Auftragsvergabe