Information zum Jugendschutz / Muttizettel

In der Öffentlichkeit und Abendveranstaltungen

Jugendliche unter 14 Jahren

  • Nur mit Eltern (Erziehungsberechtigten) erlaubt.
  • Mit nur einem „Muttizettel“ und Aufsichtsperson nicht erlaubt.
  • Aufenthalt bis maximal 22:00 Uhr erlaubt.

Jugendliche vom 14 bis 15 Jahre

  • Mit Eltern oder Aufsichtsperson (Muttizettel + 18-jährige Begleitperson) bis 24:00 Uhr erlaubt.
  • Ohne Begleitung dürfen sie nicht an Tanzveranstaltungen teilnehmen.

Jugendliche von 16 bis 17 Jahre

  • Ohne Begleitung bis 24:00 Uhr (Mitternacht) erlaubt.
  • Mit Muttizettel + volljähriger Aufsichtsperson dürfen sie auch nach 24:00 Uhr bleiben.

Erziehungsberechtigten oder Aufsichtsperson („Muttizettel“) dürfen maximal 2 Jugendliche betreuen.

 

Alkoholische Getränke

An Verkaufsstellen oder in der Öffentlichkeit dürfen

  • Bier, Wein, weinähnliche Getränke oder Schaumwein oder Mischungen von Bier, Wein, weinähnlichen Getränken oder Schaumwein mit nichtalkoholischen Getränken an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren,
  • andere alkoholische Getränke oder Lebensmittel, die andere alkoholische Getränke in nicht nur geringfügiger Menge enthalten, an Kinder und Jugendliche

weder abgegeben noch darf Ihnen der Verzehr gestattet werden.

Rauchen unter 18 Jahren verboten!

Ausweiskontrollen finden am Einlass statt.

Der Veranstalter behält sich vor, Personen ohne gültigen Nachweis abzuweisen.

Erziehungsbeauftragungen („Muttizettel“) müssen vollständig ausgefüllt und unterschrieben sein.

Bei Zuwiderhandlungen gegen die oben genannten Einlass- und Jugendschutzbestimmungen behält sich der Veranstalter ausdrücklich das Recht vor, entsprechende Personen ganz oder teilweise von der Veranstaltung auszuschließen und des Geländes zu verweisen.

Dies gilt insbesondere bei Verstößen gegen Altersvorgaben, Alkoholbestimmungen, fehlende oder ungültige Erziehungsbeauftragungen sowie bei Missachtung der Anweisungen des Ordnungspersonals.

Ein Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittsgeldes besteht in diesen Fällen nicht. Den Anweisungen des Veranstalters und des eingesetzten Personals ist jederzeit Folge zu leisten, um einen sicheren und reibungslosen Ablauf der Veranstaltung für alle Gäste zu gewährleisten.

 

Muttizettel / Erziehungsbeauftragung