E-Rechnung

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Stadt Nottertal-Heilinger Höhen kann seit dem 27. November 2019 E-Rechnungen über die zentrale Rechnungseingangsplattform empfangen.

Erreichbar ist diese über die URL https://verwaltung.thueringen.de.

Weiterhin ist ein Direktaufruf auch über die URL https://xrechnung-bdr.de möglich.

Über die zentrale Rechnungseingangsplattform können Auftragnehmer ihre elektronische Rechnung mittels Leitweg-ID hochladen. Die elektronischen Rechnungen werden nach dem erfolgreichen Erfassen/Hochladen als eingereicht und damit als dem Empfänger zugestellt angesehen. Anschließend erfolgt automatisiert die Weiterleitung der elektronischen Rechnung von der zentralen Rechnungseingangsplattform an die Stadt Nottertal-Heilinger Höhen.

Die Leitweg-ID für die Stadt und erfüllten Gemeinden lauten:

Stadt Nottertal-Heilinger Höhen        16064077-0001-84

Gemeinden Körner                                16064037-0001-97

Gemeinde Marolterode                        16064043-0001-32

Wir bitten alle Auftragnehmer und Dienstleister, zu prüfen, ob es Ihnen möglich ist, elektronische Rechnungen an die Stadt Nottertal-Heilinger Höhen bzw. die erfüllten Gemeinden zu senden.

Sollten Sie die Umstellung von der Papierrechnung bzw. Versendung der Rechnungen im PDF-Format planen, teilen Sie uns bitten den Zeitpunkt mit, um die Verwaltungsvorgänge im Haus entsprechend vorbereiten zu können.

 

Allgemeine Information

Die E-Rechnung

Technisch gesehen handelt es sich bei einer E-Rechnung um einen Datensatz in einer standardisierten Struktur.

Zur Gewährleistung einer einheitlichen Umsetzung, wurde dafür in Deutschland der Standard XRechnung entwickelt. Der Standard XRechnung stellt somit die nationale Ausgestaltung der Europäischen Norm EN 16931 (eine sogenannte CIUS) dar.

Als Standard ermöglicht XRechnung den medienbruchfreien und sicheren Empfang und die automatisierbare Weiterverarbeitung durch unterschiedliche Softwaresysteme.

XRechnung ist dabei ein Standard für die technische Zusammensetzung und die Art der Rechnungsinformationen ist in einem XML-Datensatz hinterlegt. Dieser XML-Datensatz entspricht einer elektronischen Rechnung

Für die Ausstellung von elektronischen Rechnungen an die Bundesverwaltung ist grundsätzlich der Standard XRechnung in der jeweils gültigen Fassung zu verwenden (§ 4 Abs. 1 Satz 1 E-Rechnungsverordnung des Bundes). Zusätzlich kann jeder andere Standard (z. B. ZUGFeRD ab Version 2.2 im Profil XRechnung) verwendet werden, wenn dieser den Anforderungen der Europäischen Norm für die elektronische Rechnungsstellung (EN 16931), der E-Rechnungsverordnung des Bundes (E-RechV) und den Nutzungsbedingungen der Rechnungseingangsplattformen des Bundes entspricht.

Die Leitweg-ID

Um eine elektronische Rechnung an einen öffentlichen Rechnungsempfänger übermitteln zu können, muss dieser eindeutig mittels einer Leitweg-ID identifiziert und adressierbar sein. Die Leitweg-ID ermöglicht ebendiese elektronische Adressierung und auch eine Weiterleitung der E-Rechnung an die nachgelagerten Rechnungsbearbeitungssysteme der Verwaltung über die zentralen Rechnungseingangsplattformen.