Die Stadtkasse informiert

Zahlung der fälligen Steuern

Entsprechend des § 259 der Abgabeordnung erinnert die Stadtverwaltung Nottertal-Heilinger Höhen, Markt 1, alle steuerpflichtigen Bürger an die nächsten Termine zur Zahlung der Grund- , Hunde- und Gewerbesteuer.

Jahreszahler:        01.07.2024

Quartalszahler:     15.02.2024    15.05.2024    15.08.2024    15.11.2024

Bei der Überweisung auf das entsprechende Konto bitte unbedingt das Kassenzeichen angeben!

Von diesen Terminen abweichende Fälligkeiten sind in den entsprechenden Bescheiden festgelegt und ebenfalls verbindlich. Sind im letzten Jahr keine Änderungen eingetreten, erfolgt kein neuer Steuerbescheid.

Somit ist der zuletzt ergangene Bescheid für Sie maßgebend.

Damit fällige Beträge rechtzeitig eingezogen werden können, wird den Steuerpflichtigen empfohlen, am SEPA-Lastschriftverfahren teilzunehmen.

Vordrucke und Informationen erhalten Sie bei der Kasse und im Steueramt der Stadtverwaltung Nottertal-Heilinger Höhen.

Erteilung einer Bankeinzugsermächtigung

Stadt Nottertal-Heilinger Höhen
Sparkasse Unstrut Hainich
DE88 82056060 0000007951
HELADEF1MUE

Gemeinde Körner
Sparkasse Unstrut Hainich
DE87 82056060 0566000156
HELADEF1MUE

Gemeinde Marolterode
Sparkasse Unstrut Hainich
DE61 82056060 0561000662
HELADEF1MUE