Wohngeldantrag
In der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen liegen alle notwendigen Formulare zur Beantragung von Wohngeld aus.
Unterschieden werden folgende Anträge:
– Antrag auf Wohngeld (Mietzuschuss) – für Mietwohnungen
– Antrag auf Wohngeld (Lastenzuschuss) – für Eigentumswohnungen und Eigenheime
– Wohngeldantrag für Bewohner von Heimen
– Mitteilung über Veränderungen zum Wohngeldantrag.
Diese Anträge können jeweils als Erst-, Weiterleistungs- oder Erhöhungsantrag gestellt werden.
Bitte beachten Sie
Da die Bearbeitung der Anträge ausschließlich durch den Fachdienst Bürgerservice des Landratsamtes Unstrut-Hainich-Kreis in Mühlhausen erfolgt, können Auskünfte nur hinsichtlich der einzureichenden Unterlagen erteilt werden.