Vaterschaftsanerkennung
Allgemeine Informationen
Das Standesamt kann eine Erklärung, durch welche die Vaterschaft zu einem Kind anerkannt wird, beurkunden. Dies kann sowohl vor der Geburt (pränatale Vaterschaftsanerkennung) als auch nach der Geburt des Kindes erfolgen.
Rechtsgrundlagen für die Vaterschaftsanerkennung sind §§ 1592 ff Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), § 19 Einführungsgesetz zum BGB (EGBEG), sowie §§ 27 und 44 Personenstandsgesetz (PStG).
Unterlagen
Für die Vaterschaftsanerkennung werden folgende Unterlagen der Eltern benötigt:
– Personalausweise
– erweiterte Meldebescheinigung der Mutter
– Geburtsurkunden
– Geburtsurkunde des Kindes, falls dieses bereits geboren ist
Im Einzelfall können weitere Unterlagen verlangt werden.
Gebühren
Mit der Vaterschaftsanerkennung beim Standesamt werden keine Gebühren erhoben.