Untersuchungsberechtigungsschein
Für die ärztliche Berufstauglichkeitsuntersuchung (Erst- bzw. Zweituntersuchung) benötigen Personen vom 14-18 Lebensjahre einen Untersuchungsberechtigungsschein. Dieser wird zwecks Registrierung der einmaligen Ausgabe an den Jugendlichen von der Meldebehörde ausgegeben, wo er mit Hauptwohnsitz gemeldet ist. Ausgegeben werden diese Untersuchungsscheine nur an den betreffenden Jugendlichen selbst bzw. an einen Erziehungsberechtigten bzw. Vormund.
Bearbeitungsdauer: Ausstellung sofort
Gebühren: gebührenfrei
Sie benötigen:
Personalausweis, Reisepass, Kinderausweis oder Kinderreisepass bzw. Geburtsurkunde des Kindes (Original)
Rechtsgrundlage: §§ 32, 33 + 34 JArbSchG