Untersuchungsberechtigungsschein

Für die ärztliche Berufstauglichkeitsuntersuchung (Erst- bzw. Zweituntersuchung) benötigen Personen vom 14-18 Lebensjahre einen Untersuchungsberechtigungsschein. Dieser wird zwecks Registrierung der einmaligen Ausgabe an den Jugendlichen von der Meldebehörde ausgegeben, wo er mit Hauptwohnsitz gemeldet ist. Ausgegeben werden diese Untersuchungsscheine nur an den betreffenden Jugendlichen selbst bzw. an einen Erziehungsberechtigten bzw. Vormund.

Bearbeitungsdauer:       Ausstellung sofort

Gebühren:                        gebührenfrei

Sie benötigen:

Personalausweis, Reisepass, Kinderausweis oder Kinderreisepass bzw. Geburtsurkunde des Kindes (Original)

Rechtsgrundlage:            §§ 32, 33 + 34 JArbSchG

 


Formulare

  • ()

Zuständige Mitarbeiter

Mandy Handwerk Zimmer: 107 Telefon: 036021-98251 E-Mail Adresse: m.handwerk@stadt-nhh.de

Zuständiges Amt

Stadtverwaltung
Nottertal-Heilinger Höhen
Einwohnermeldeamt
Markt 1, OT Schlotheim
99994 Nottertal-Heilinger Höhen

Tel: 036021-98-0
Fax: 036021-98220
Mail: post@stadt-nhh.de

Teilen