Tierseuchenkasse

Aufgaben der Tierseuchenkasse

Die Aufgaben der Thüringer Tierseuchenkasse umfassen tierseuchenrechtliche Entschädigungsleistungen, die Gewährung von Beihilfen für Maßnahmen zur planmäßigen Verhütung, Erkennung und Bekämpfung von Tierseuchen sowie des vorbeugenden Gesundheitsschutzes und die Unterhaltung der Tiergesundheitsdienste. Zur Erfüllung ihrer Aufgaben erhebt die Tierseuchenkasse Beiträge von den Tierhaltern entsprechend ihrer Beitragssatzung.

Melde- und Beitragspflicht der Tierhalter

Die Melde- und Beitragspflicht der Tierhalter ergibt sich aus den Tiergesundheitsgesetzen des Bundes und des Freistaates Thüringens sowie aus der Beitragssatzung der Tierseuchenkasse. Tierhalter von

• Pferden, Eseln, Maultieren, Mauleseln,
• Rindern einschließlich Bisons, Wisenten und Wasserbüffeln,
• Schafen,
• Ziegen,
• Schweinen,
• Bienenvölkern und
• Geflügel

sind nach § 20 Abs. 2 Satz 2 TierGesG verpflichtet, ihre Tiere der Tierseuchenkasse zu melden und dafür Beiträge zu entrichten.
Für die Beitragsberechnung führt die Tierseuchenkasse eine jährliche Erhebung über die bei den Tierhaltern vorhandenen Tiere und Bienenvölker durch. Es sind alle o.g. Tiere zu melden, die am 3. Januar des Jahres (Stichtag) vorhanden waren. Die Meldung ist spätestens 14 Tage nach dem Stichtag abzugeben. Sie kann mit dem Meldebogen, elektronisch über Thüringer Tierseuchenkasse oder schriftlich mit dem Meldebogen erfolgen.
Wird ein Tierbestand neu gegründet, ist dieser bei der Tierseuchenkasse anzumelden. Für Ihre Neuanmeldung drucken Sie bitte den Meldebogen aus, unterschreiben ihn und schicken ihn an Ihr zuständiges Veterinäramt oder an die Tierseuchenkasse. Gleiches gilt für die Aufnahme einer neuen Tierart in den vorhandenen Tierbestand. Werden Tiere zugekauft, sind diese nach zu melden. Tiere, die nach dem Stichtag im eigenen Bestand geboren werden, sind im laufenden Jahr nicht zu melden.
Bestandsverringerungen (Schlachtung, Verkauf, Verendung…) bleiben entsprechend der Beitragssatzung unberücksichtigt.
Aktuelle Informationen zu den Tierbestandsmeldungen, den Beiträgen und Leistungen der Tierseuchenkassen finden Sie unter Thüringer Tierseuchenkasse.


Formulare


Zuständige Mitarbeiter

Nicole Pietsch Zimmer: 108 Telefon: 036021-98219 E-Mail Adresse: n.pietsch@stadt-nhh.de
NN

Zuständiges Amt

Stadtverwaltung
Nottertal-Heilinger Höhen
Ordnungsamt
Markt 1, OT Schlotheim
99994 Nottertal-Heilinger Höhen

Tel: 036021-98-0
Fax: 036021-98220
Mail: post@stadt-nhh.de

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