Straßensperrungen /Baustellen im öffentlichen Raum

Vor dem Beginn von Arbeiten, die sich auf den öffentlichen Verkehrsraum (Straßen,- Fußgängerverkehr) auswirken, sind Anordnungen unter Vorlage eines Verkehrszeichen- oder Regelplan zu beantragen, die benennen wie Arbeitsstellen abzusperren und zu kennzeichnen sind, ob und wie der Verkehr, auch bei teilweiser Straßensperrung, zu beschränken, zu leiten und zu regeln ist. Die Beantragung und Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen erfolgt nach § 45 StVO.

In der verkehrsrechtlichen Anordnung wird geregelt:

• wie Arbeitsstellen abzusperren und zu kennzeichnen sind,

• ob und wie der Verkehr, auch bei teilweiser Straßensperrung, zu beschränken, zu leiten und

zu regeln ist,

• ob und wie sie gesperrte Straßen und Umleitungen zu kennzeichnen haben.

Hinweise zur Antragstellung:

Zuständige Behörde ist das Landratsamt Unstrut-Hainich-Kreis, Fachdienst Straßenverkehr
Sie können Ihr Vorhaben mit uns vorberaten. Antragsberechtigt ist der Bauverantwortliche. Die Antragsfrist beträgt mindestens 2 Kalenderwochen vor Baubeginn, bei umfangreichen Maßnahmen mit erheblichen Verkehrseinschränkungen länger.



Zuständige Mitarbeiter

Matthias Hawlik Zimmer: 209 Telefon: 036021 98216 E-Mail Adresse: m.hawlik@stadt-nhh.de
Margitta Klingstein Zimmer: 211 Telefon: 036021 98215 E-Mail Adresse: m.klingstein@stadt-nhh.de

Zuständiges Amt

Landratsamt Unstrut-Hainich-Kreis
Fachdienst Straßenverkehr
Gebäude E
Bonatstraße 50
99974 Mühlhausen

Tel.: 03601/800
Fax: 03601/801081
Email: poststelle@lrauh.thueringen.de

Landratsamt Unstrut-Hainich-Kreis

 

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