Spielapparatesteuer

Die Spielapparatesteuer wird von der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen, den Gemeinden Körner und Marolterode auf der Grundlage der in der jeweiligen Spielapparate-Steuersatzung festgeschriebenen Höhe festgesetzt. Die Steuerpflicht beginnt mit der Aufstellung eines Gerätes durch den Halter bzw. dem Veranstalter. Sie endet mit Ablauf des Tages, an dem das Gerät endgültig entfernt wird.

Die Aufstellung und die Abschaffung eines Gerätes ist der Finanzverwaltung – SG Steuern innerhalb von zwei Wochen schriftlich zu melden. Der Steuerschuldner ist verpflichtet, die Steuer auf dem dazugehörigen Formular selbst zu errechnen und dieses bei der Stadtverwaltung NHH abzugeben. Besteuert werden die in den Satzungen festgeschrieben Spielgeräte mit bzw. ohne Gewinnmöglichkeit.

 Rechtsgrundlagen

Die näheren Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Spielapparate-Steuersatzung der jeweiligen Gemeinde. Diese Satzungen haben ihre Ermächtigungsgrundlage im Thüringer Kommunalabgabengesetz.

 



Zuständige Mitarbeiter

Nicole Topf Zimmer: 105 Telefon: 036021 98223 E-Mail Adresse: n.topf@stadt-nhh.de

Zuständiges Amt

Stadtverwaltung
Nottertal-Heilinger Höhen
SG Steuern
Markt 1, OT Schlotheim
99994 Nottertal-Heilinger Höhen

Tel: 036021-98-0
Fax: 036021-98220
Mail: post@stadt-nhh.de

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