Schwerbehinderte
Antrag nach dem Schwerbehindertenrecht
Im Standesamt der Stadtverwaltung Nottertal-Heilinger Höhen kann ein Antrag nach dem Schwerbehindertenrecht gemäß § 69 Neuntem Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) – Feststellung des Grades der Behinderung (GdB) und von Merkzeichen, Ausstellung eines Ausweises – ausgegeben werden.
Dieser Antrag kann als Erst- oder Änderungsantrag gestellt werden.
Bitte beachten Sie
Da die Bearbeitung der Anträge ausschließlich durch den Fachdienst Bürgerservice des Landratsamtes Unstrut-Hainich-Kreis in Mühlhausen erfolgt, können Auskünfte nur hinsichtlich der einzureichenden Unterlagen erteilt werden.
Eine Entgegennahme der Anträge und Weiterleitung an den Bürgerservice des Landratsamtes Unstrut-Hainich-Kreis ist möglich.