Schwerbehinderte

Antrag nach dem Schwerbehindertenrecht

Im Standesamt der Stadtverwaltung Nottertal-Heilinger Höhen kann ein Antrag nach dem Schwerbehindertenrecht gemäß § 69 Neuntem Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) – Feststellung des Grades der Behinderung (GdB) und von Merkzeichen, Ausstellung eines Ausweises – ausgegeben werden.

Dieser Antrag kann als Erst- oder Änderungsantrag gestellt werden.

Bitte beachten Sie

Da die Bearbeitung der Anträge ausschließlich durch den Fachdienst Bürgerservice des Landratsamtes Unstrut-Hainich-Kreis in Mühlhausen erfolgt, können Auskünfte nur hinsichtlich der einzureichenden Unterlagen erteilt werden.

Eine Entgegennahme der Anträge und Weiterleitung an den Bürgerservice des Landratsamtes Unstrut-Hainich-Kreis ist möglich.



Zuständige Mitarbeiter

Kristin Langermann Zimmer: 110 Telefon: 036021 98237 E-Mail Adresse: k.langermann@stadt-nhh.de

Zuständige Institution

Landratsamt Unstrut-Hainich-Kreis

Bürgerservice
Brunnenstraße 97
99974 Mühlhausen

Bürgerservice Landratsamt Unstrut-Hainich-Kreis

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