Rundfunkbeitrag

Allgemeine Informationen

Pro Wohnung ist ein Beitrag in Höhe von 17,98 Euro p.M. zu zahlen. Beitragspflichtig sind nur volljährige Personen. Die privaten Kraftfahrzeuge aller Bewohner der angemeldeten Wohnung sind beitragsfrei.

Befreiungen

Nach § 4 Abs. 1 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV) können Personen aus sozialen Gründen, z.B. bei Bezug von bestimmten sozialen Leistungen, einen Antrag auf Befreiung stellen.

Menschen mit Behinderung, denen das Merkzeichen >>RF<< zuerkannt wurde, können nach § 4 Abs. 2 RBStV aus gesundheitlichen Gründen eine Ermäßigung beantragen. In diesen Fällen müsste nur noch ein Drittel des Beitrags, 5,99 Euro p.M. gezahlt werden.

Empfänger von Blindenhilfe nach § 72 SGB XII und taubblinde Menschen können sich auf Antrag ganz befreien lassen.

Weiterhin kann nach § Abs. 6 S. 2 RBStV eine Befreiung beantragt werden, wenn ein besonderer Härtefall vorliegt. Dis betrifft Personen, von denen die Gewährung einer bestimmten sozialen Leistung wegen Überschreitung der Bedarfsgrenze versagt wurde, wobei die Überschreitung geringer als die Höhe des Rundfunkbeitrages ist.  Als Nachweis ist der Ablehnungsbescheid der Behörde, aus dem die Höhe der Überschreitung ersichtlich ist, vorzulegen. Alternativ wird auch eine entsprechende Bescheinigung der Behörde akzeptiert.

Erbringen Bürgerinnen und Bürger den Nachweis, dass die Befreiungs- oder Ermäßigungs­voraussetzungen bereits vor der Antrag­stellung vorlagen, ist eine Befreiung oder Ermäßigung rück­wirkend bis zu drei Jahren ab der Antrag­stellung möglich.

Bürgerinnen und Bürger die bereits seit mindestens zwei Jahren durchgehend aus demselben Grund vom Rund­funk­beitrag befreit sind und in der Folge einen weiteren Antrag auf Befreiung aus eben diesem Grund stellen, erhalten eine um ein Jahr verlängerte Befreiung. Es wird vermutet, dass die Befreiungs­voraussetzungen über die Gültig­keits­dauer der Nachweise, die zusammen mit dem Folge­antrag vorgelegt werden, hinaus für ein weiteres Jahr vorliegen.

Die Anträge auf Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht oder Ermäßigung des Rundfunkbeitrages sowie sämtliche Formulare zum Anmelden, ändern und abmelden erhalten Sie im Standesamt der Stadtverwaltung Nottertal-Heilinger Höhen oder online unter www.rundfunkbeitrag.de

 



Zuständige Mitarbeiter

Kristin Langermann Zimmer: 110 Telefon: 036021 98237 E-Mail Adresse: k.langermann@stadt-nhh.de

Zuständiges Amt

Stadtverwaltung
Nottertal-Heilinger Höhen
Ordnungs- und Personenstandswesen
Markt 1, OT Schlotheim
99994 Nottertal-Heilinger Höhen

Tel: 036021-98-0
Fax: 036021-98220
Mail: post@stadt-nhh.de

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