Rundfunkbeitrag
Allgemeine Informationen
Pro Wohnung ist ein Beitrag in Höhe von 17,98 Euro p.M. zu zahlen. Beitragspflichtig sind nur volljährige Personen. Die privaten Kraftfahrzeuge aller Bewohner der angemeldeten Wohnung sind beitragsfrei.
Befreiungen
Nach § 4 Abs. 1 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV) können Personen aus sozialen Gründen, z.B. bei Bezug von bestimmten sozialen Leistungen, einen Antrag auf Befreiung stellen.
Menschen mit Behinderung, denen das Merkzeichen >>RF<< zuerkannt wurde, können nach § 4 Abs. 2 RBStV aus gesundheitlichen Gründen eine Ermäßigung beantragen. In diesen Fällen müsste nur noch ein Drittel des Beitrags, 5,99 Euro p.M. gezahlt werden.
Empfänger von Blindenhilfe nach § 72 SGB XII und taubblinde Menschen können sich auf Antrag ganz befreien lassen.
Weiterhin kann nach § Abs. 6 S. 2 RBStV eine Befreiung beantragt werden, wenn ein besonderer Härtefall vorliegt. Dis betrifft Personen, von denen die Gewährung einer bestimmten sozialen Leistung wegen Überschreitung der Bedarfsgrenze versagt wurde, wobei die Überschreitung geringer als die Höhe des Rundfunkbeitrages ist. Als Nachweis ist der Ablehnungsbescheid der Behörde, aus dem die Höhe der Überschreitung ersichtlich ist, vorzulegen. Alternativ wird auch eine entsprechende Bescheinigung der Behörde akzeptiert.
Erbringen Bürgerinnen und Bürger den Nachweis, dass die Befreiungs- oder Ermäßigungsvoraussetzungen bereits vor der Antragstellung vorlagen, ist eine Befreiung oder Ermäßigung rückwirkend bis zu drei Jahren ab der Antragstellung möglich.
Bürgerinnen und Bürger die bereits seit mindestens zwei Jahren durchgehend aus demselben Grund vom Rundfunkbeitrag befreit sind und in der Folge einen weiteren Antrag auf Befreiung aus eben diesem Grund stellen, erhalten eine um ein Jahr verlängerte Befreiung. Es wird vermutet, dass die Befreiungsvoraussetzungen über die Gültigkeitsdauer der Nachweise, die zusammen mit dem Folgeantrag vorgelegt werden, hinaus für ein weiteres Jahr vorliegen.
Die Anträge auf Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht oder Ermäßigung des Rundfunkbeitrages sowie sämtliche Formulare zum Anmelden, ändern und abmelden erhalten Sie im Standesamt der Stadtverwaltung Nottertal-Heilinger Höhen oder online unter www.rundfunkbeitrag.de