Plakatierung
Plakatwerbung ist eine Sondernutzung im Sinne der Satzung über Sondernutzungen an öffentlichen Straßen im Gebiet der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen bzw. der Gemeinden Körner und Marolterode und bedarf der Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis zur Inanspruchnahme einer öffentlichen Fläche.
Plakatierungen in der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen sind nur mit dem Genehmigungsaufkleber gültig. Die Aufkleber sind auf jedem einzelnen Plakat und nicht auf dessen Träger (Plakattafel) anzubringen. Erlaubniswidrig angebrachte Plakate werden umgehend entfernt.
Eine direkte Plakatierung an Bäumen, Verkehrszeichen, Bushaltestellen, öffentlichen Einrichtungen und Gartenbaueinrichtungen der Stadt bzw. der Gemeinde ist nicht gestattet. Die Plakatierung ist entsprechend § 33 der StVO nicht an Verkehrszeichen, an Verkehrszeicheneinrichtungen vorzunehmen, um die Sicherheit des Straßenverkehrs nicht zu beeinträchtigen.
Benötigte Unterlagen: ausgefülltes Antragsformular
Gebühren: 0,25 € je Tag/Plakat
Formulare
- Antrag Plakatierung (663,00 kB)
Satzungen
- Schlotheim - Sondernutzungssatzung ()
- Schlotheim - Sondernutzungsgebührensatzung ()
- Obermehler - Sondernutzungssatzung ()
- Obermehler - Sondernutzungsgebühren ()
- Neunheilingen - Sondernutzungssatzung ()
- Neunheilingen - Sondernutzungsgebührensatzung ()
- Marolterode - Sondernutzungssatzung (19,89 kB)
- Marolterode - Sondernutzungsgebührensatzung (24,44 kB)
- Körner - Sondernutzungssatzung ()
- Körner - Sondernutzungsgebührensatzung ()
- Kleinwelsbach - Sondernutzungssatzung ()
- Kleinwelsbach - Sondernutzungsgebührensatzung ()
- Issersheilingen - Sondernutzungssatzung ()
- Issersheilingen - Sondernutzungsgebühren ()
- Bothenheilingen - Sondernutzungssatzung ()
- Bothenheilingen - Sondernutzungsgebührensatzung ()