Namensänderung und namensrechtliche Erklärungen
Allgemeine Informationen
Im Bereich der Namensänderung unterscheidet man Änderungen aufgrund familienrechtlicher Vorschriften, die durch das Standesamt beurkundet werden können und öffentlich-rechtlichen Namensänderungen.
Im Bereich der öffentlich-rechtlichen Namensänderung erfolgt die Bearbeitung über die Standesamtsaufsicht des Landratsamtes Unstrut-Hainich-Kreis. Die Antragstellung erfolgt jedoch über das Standesamt. Hier erhalten Sie auch Auskünfte über die erforderlichen Unterlangen, die im Einzelfall variieren können.
Namensänderungen und namensrechtliche Erklärungen, die im Standesamt beurkundet werden können, sind z.B. die Wiederannahme des Geburtsnamens nach Auflösung der Ehe, Namenserteilungen, Neubestimmungen des Geburtsnamens nach Bestimmung des gemeinsamen Sorgerechts, Bestimmung des Ehenamens sowie Anschlusserklärungen von Kindern an den Ehenamen der Eltern.
Unterlagen
Welche Unterlagen im Einzelfall vorzulegen sind und welcher Art der Namensänderung Ihr Anliegen unterliegt erfragen Sie bitte im Standesamt.
Gebühren
Die Gebühren für eine öffentlich-rechtliche Namensänderung sind abhängig vom Verwaltungsaufwand und von der Bedeutung der Entscheidung.
Für Beurkundungen oder Beglaubigungen einer Erklärung zur Namensführung aufgrund familienrechtlicher Vorschriften wird eine Gebühr in Höhe von 25,00 Euro erhoben.