Meldebescheinigung
Die Meldebehörde stellt Ihnen auf Wunsch eine Aufenthalts- bzw. Meldebescheinigung aus, wenn Sie mit Haupt-
oder Nebenwohnsitz gemeldet sind.
Die Antragstellung hat persönlich zu erfolgen, jedoch kann in Ausnahmefällen eine andere Person bevollmächtigt werden (schriftliche Vollmacht – formlos).
Bearbeitungsdauer:
Bei Vorlage vollständiger Unterlagen erfolgt die Ausstellung sofort.
Gebühren: 8,00 Euro
Meldebescheinigungen für soziale Zwecke sind gebührenfrei.
Sie benötigen: Personalausweis oder Reisepass
Rechtsgrundlage: § 18 BMG