Meldebescheinigung

Die Meldebehörde stellt Ihnen auf Wunsch eine Aufenthalts- bzw. Meldebescheinigung aus, wenn Sie mit Haupt-
oder Nebenwohnsitz gemeldet sind.

Die Antragstellung hat persönlich zu erfolgen, jedoch kann in Ausnahmefällen eine andere Person bevollmächtigt werden (schriftliche Vollmacht – formlos).

Bearbeitungsdauer:

Bei Vorlage vollständiger Unterlagen erfolgt die Ausstellung sofort.

Gebühren:                        8,00 Euro

Meldebescheinigungen für soziale Zwecke sind gebührenfrei.

Sie benötigen:                 Personalausweis oder Reisepass

Rechtsgrundlage:            § 18 BMG


Formulare

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Zuständige Mitarbeiter

Mandy Handwerk Zimmer: 107 Telefon: 036021-98251 E-Mail Adresse: m.handwerk@stadt-nhh.de

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