Kirchenausstritt

Erklärung über Austritt aus einer Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft

Die Erklärung über den Austritt aus einer Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft kann im Standesamt der Stadtverwaltung Nottertal-Heilinger Höhen beurkundet werden.

Rechtsgrundlagen für die Erklärung und Ihre Folgen bilden das Thüringer Gesetz zur Regelung des Kirchensteuerwesens (Thüringer Kirchensteuergesetz – ThürKiStG) i.V.m. der Thüringer Verordnung zur Regelung des Verfahrens beim Austritt aus einer öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft oder Weltanschauungsgemeinschaft (ThürReWeAusDVO).

Unterlagen

Für den Austritt aus einer Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft sind dem Standesamt folgende Unterlagen vorzulegen:

– Personalausweis

– Geburtsurkunde

– Heiratsurkunde

– Taufbescheinigung (falls vorhanden)

Gebühren

Gemäß § 14 Absatz 1 Nr. 1 und 2 des ThürKiStG i.V.m. § 5 der ThürReWeAusDVO beträgt die Verwaltungsgebühr für die Erteilung der Bescheinigung über den Austritt und die Unterrichtung der anderen Stellen und Behörden 30,00 Euro.



Zuständige Mitarbeiter

Kristin Langermann Zimmer: 110 Telefon: 036021 98237 E-Mail Adresse: k.langermann@stadt-nhh.de

Zuständiges Amt

Stadtverwaltung
Nottertal-Heilinger Höhen
Ordnungs- und Personenstandswesen
Markt 1, OT Schlotheim
99994 Nottertal-Heilinger Höhen

Tel: 036021-98-0
Fax: 036021-98220
Mail: post@stadt-nhh.de

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