Kirchenausstritt
Erklärung über Austritt aus einer Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft
Die Erklärung über den Austritt aus einer Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft kann im Standesamt der Stadtverwaltung Nottertal-Heilinger Höhen beurkundet werden.
Rechtsgrundlagen für die Erklärung und Ihre Folgen bilden das Thüringer Gesetz zur Regelung des Kirchensteuerwesens (Thüringer Kirchensteuergesetz – ThürKiStG) i.V.m. der Thüringer Verordnung zur Regelung des Verfahrens beim Austritt aus einer öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft oder Weltanschauungsgemeinschaft (ThürReWeAusDVO).
Unterlagen
Für den Austritt aus einer Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft sind dem Standesamt folgende Unterlagen vorzulegen:
– Personalausweis
– Geburtsurkunde
– Heiratsurkunde
– Taufbescheinigung (falls vorhanden)
Gebühren
Gemäß § 14 Absatz 1 Nr. 1 und 2 des ThürKiStG i.V.m. § 5 der ThürReWeAusDVO beträgt die Verwaltungsgebühr für die Erteilung der Bescheinigung über den Austritt und die Unterrichtung der anderen Stellen und Behörden 30,00 Euro.