Hundesteuer

Die Hundesteuer ist eine Gemeindesteuer, mit der das Halten von Hunden besteuert wird.

Der Hund ist nach Erwerb innerhalb von zwei Wochen bei der Stadtverwaltung Nottertal-Heilinger Höhen anzumelden. Die Hundesteuer wird zu dem in der jeweiligen Hundesteuersatzung der jeweiligen Gemeinde genannten Zeitpunkt fällig und durch Steuerbescheid von der Gemeinde erhoben.


Gemeinde 1. Hund 2. Hund jeder weitere Hund
Nottertal-Heilinger Höhen 50,00 € 70,00 € 70,00 €
Körner 50,00 € 70,00 € 70,00 €
Marolterode 25,50 € 30,50 € 30,50 €

Gefährliche Hunde

Für jeden gefährlichen Hund gem. § 3 des Thüringer Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung vor Tiergefahren gelten folgende Gebühren in Euro pro Jahr:

Gemeinde  
Nottertal-Heilinger Höhen 300,00 €
Körner 300,00 €
Marolterode 100,00 €

Als gefährliche Hunde im Sinne des § 3 Abs. 2 des Thüringer Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung vor Tiergefahren (ThürTierGefG), in der jeweils gültigen Fassung, gelten Hunde, die aufgrund ihres Verhaltens durch die zuständige Behörde nach Durchführung eines Wesenstests nach § 9 ThürTierGefG im Einzelfall als gefährlich festgestellt wurden, weil sie:

  1. eine über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft, Angriffslust, Schärfe oder andere in ihrer Wirkung vergleichbare Eigenschaft entwickelt haben,
  2. einen Menschen gebissen haben, sofern dies nicht zur Verteidigung anlässlich einer strafbaren Handlung oder aus dem elementaren Selbsterhaltungstrieb des Hundes geschah,
  3. ein Tier gebissen haben, ohne selbst angegriffen worden zu sein oder einen anderen Hund trotz dessen offensichtlich erkennbarer, artüblicher Unterwerfungsgestik gebissen und nicht nur geringfügig verletzt haben,
  4. außerhalb des befriedeten Besitztums des Halters wiederholt in aggressiver oder Gefahr drohender Weise Menschen angesprungen oder ein anderes aggressives Verhalten gezeigt haben, das nicht dem elementaren Selbsterhaltungstrieb des Hundes entspringt oder
  5. durch ihr Verhalten gezeigt haben, dass sie Vieh, Katzen oder Hunde sowie unkontrolliert Wild hetzen oder reißen.


Zuständige Mitarbeiter

Nicole Topf Zimmer: 105 Telefon: 036021 98223 E-Mail Adresse: n.topf@stadt-nhh.de

Zuständiges Amt

Stadtverwaltung
Nottertal-Heilinger Höhen
SG Steuern
Markt 1, OT Schlotheim
99994 Nottertal-Heilinger Höhen

Tel: 036021-98-0
Fax: 036021-98220
Mail: post@stadt-nhh.de

 

 

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