Hausnummer
Jedes Haus ist vom Eigentümer oder Nutzungsberechtigten auf eigene Kosten mit der dem Grundstück zugeteilten Hausnummer zu versehen. Die Hausnummer muss von der Straße aus erkennbar sein und lesbar erhalten werden.
Die festgesetzte Hausnummer ist in unmittelbarer Nähe des Haupteingangs deutlich sichtbar anzubringen. Liegt der Haupteingang nicht an der Straßenseite, so ist die Hausnummer an der zur Straße gelegenen Hauswand oder Einfriedung des Grundstückes in Nähe des Haupteinganges anzubringen. Verdeckt ein Vorgarten das Wohngebäude zur Straße hin oder lässt ein solcher die Hausnummer nicht erkennen, so ist diese an der Einfriedung neben dem Eingangstor bzw. der Eingangstür zu befestigen. Die Stadtverwaltung NHH kann eine andere Art der Anbringung zulassen oder anordnen, wenn dies in besonderen Fällen, insbesondere zur besseren Sichtbarkeit der Hausnummer, geboten ist.
Die Hausnummern müssen aus wasserfestem Material bestehen. Als Hausnummern sind arabische Ziffern zu verwenden. Die Ziffern müssen sich in der Farbe deutlich vom Untergrund abheben und mindestens 10 cm hoch sein.
Erforderliche Unterlagen:
Der Antrag ist formlos mit Angabe der Grundstücksdaten, wie Gemarkung, Flur und Flurstück einzureichen. Seitens der Verwaltung erfolgt die Mitteilung über die Hausnummer an die entsprechenden Behörden und Versorgungsträger. Es wird pro Grundstück nur eine Hausnummer vergeben.
Gebühren:
Die Gebühren und Auslagen werden auf der Grundlage der Verwaltungskostensatzung und dem jeweiligen Verwaltungsaufwand festgesetzt.