Fundbüro

Allgemeine Information

Im Ordnungsamt können zu den Dienstzeiten oder nach telefonischer Absprache Fundgegenstände abgegeben oder abgeholt werden. Die Aufbewahrungsfristen richten sich nach dem Wert der Fundgegenstand, welche zwischen 3 Monaten und 1 Jahr liegen. Bei gefundenen Personaldokumenten werden die jeweiligen Besitzer umgehend vom Fundbüro der Stadtverwaltung NHH informiert.

Ablauf der Aufbewahrungsfrist:

Meldet sich innerhalb der Aufbewahrungsfrist kein Eigentümer erhält die Fundsache der Finder. Verzichtet dieser auf die Fundsache, geht der Fundgegenstand in das Eigentum der Stadt/Gemeinde über. Im Fundbüro können Fundgegenstände nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist käuflich erworben werden. Kleinfundgegenstände, wie Schlüssel, werden nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist vernichtet.

Rechtsgrundlage
Thüringer Gesetz zur Ausführung des Bürgerliches Gesetzbuchs (ThürAGBGB).

Die Gebühren für die Aufbewahrung von Fundsachen richten sich nach dem Wert des Fundes.

Sie benötigen:

Bei Abholung einer Fundsache muss jeweils der Personalausweis vorgelegt werden.
Bei Fundsachen, die ein Bürger als sein Eigentum identifiziert hat, sind entsprechende Besitznachweise z.B. bei Fahrrädern einen Kaufvertrag, bei Schlüssel einen Zweitschlüssel usw. zu erbringen.


Formulare


Zuständige Mitarbeiter

Nicole Pietsch Zimmer: 108 Telefon: 036021-98219 E-Mail Adresse: n.pietsch@stadt-nhh.de
NN

Zuständiges Amt

Stadtverwaltung
Nottertal-Heilinger Höhen
Ordnungsamt
Markt 1, OT Schlotheim
99994 Nottertal-Heilinger Höhen

Tel: 036021-98-0
Fax: 036021-98220
Mail: post@stadt-nhh.de

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