Führungszeugnis
Das Führungszeugnis wird vom Bundeszentralregister in Bonn ausgestellt. Einen Antrag kann stellen, wer das 14. Lebensjahr vollendet hat. Zuständig ist die Meldebehörde, bei der Sie mit Hauptwohnung gemeldet sind. Bei der Antragstellung können Sie sich nicht vertreten lassen. Allerdings kann bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres auch der gesetzliche Vertreter den Antrag stellen.
Welche Führungszeugnisse gibt es:
Privates Führungszeugnis
Behördenführungszeugnis
Erweitertes Führungszeugnis
Erweitertes Behördenführungszeugnis
Bei Letzterem benötigen wir den Verwendungszweck und die genaue Anschrift der Behörde.
Bearbeitungsdauer: ca. 1 – 2 Wochen
Gebühren: 13,00 €
Bei einer Gebührenbefreiung für das Führungszeugnis, z.B. bei Mittellosigkeit, ist der ALG II- oder Harz IV-Bescheid und bei ehrenamtlicher Tätigkeit ist eine Bescheinigung der Institution, wo diese Tätigkeit durchgeführt wird, vorzulegen.
Ein Führungszeugnis kann auch online beantragt werden.
Seit 2016 besteht die Möglichkeit das gewünschte Führungszeugnis online beantragen zu können. Dies soll den Bestellprozess erleichtern und auch für die Behörde den Arbeitsaufwand gering halten. Eine langwierige Beantragung bei der Behörde fällt weg, da die Beantragung unter anderem online getätigt werden kann.
Die Beantragung dauert online nur wenige Minuten.
Die Bestellung ist in wenigen Minuten abgeschlossen und Sie erhalten eine Bestellbestätigung per Mail. Für die Beantragung muss ein Formular ausgefüllt werden, in dem unter anderem persönliche Daten wie Vor- und Nachname oder die aktuelle Anschrift abgefragt werden. Um Probleme bei der online Beantragung zu vermeiden, sollten die Daten gewissenhaft eingetragen werden.
Führungszeugnis online beantragen
Uneingeschränkte Gültigkeit von einem Führungszeugnis.
Es gibt kein Ablaufdatum oder einen Gültigkeitszeitraum für das Führungszeugnis. Es sollte aber darauf geachtet werden, dass das Führungszeugnis in der Regel nicht älter als ein Jahr sein soll, da das Dokument lediglich den Stand des Ausstellungsdatums widerspiegelt. Dazu kann Ihnen ihr Arbeitgeber nähere Informationen geben, wie alt das Führungszeugnis sein darf.
Sie benötigen:
Personalausweis oder Reisepass
Rechtsgrundlage: §§ 30 + 30 a BZRG