Eheschließung

Schloß Schlotheim – Saal
Anmeldung einer Eheschließung
Allgemeine Informationen
Zuständig für die Anmeldung einer Eheschließung und einer Lebenspartnerschaft ist gemäß § 12 Absatz 1 Personenstandsgesetz (PStG) das Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich einer der Eheschließenden seinen Wohnsitz hat (Haupt- oder Nebenwohnsitz).
Bitte beachten Sie, dass die Anmeldung der Eheschließung erst ein halbes Jahr vor dem gewünschten Termin erfolgen kann.
Für die Eheschließung ist nach § 11 Absatz 1 PStG jedes Standesamt in der Bundesrepublik Deutschland zuständig.
Ermächtigung zur Anmeldung der Eheschließung
Die Verlobten sollten die beabsichtigte Eheschließung persönlich bei dem zuständigen Standesamt anmelden. Ist einer der Verlobten verhindert, kann er den anderen Verlobten schriftlich bevollmächtigen, die Anmeldung der Eheschließung vorzunehmen.
Ehefähigkeitszeugnis
Das Ehefähigkeitszeugnis ist eine urkundliche Bestätigung, dass der beabsichtigten Eheschließung eines/einer deutschen Staatsangehörigen mit einem ausländischen Partner keine Ehehindernisse entgegenstehen.
Unterlagen und Gebühren
Welche Urkunden und Erklärungen zur Anmeldung einer Eheschließung oder für die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses erforderlich sind und welche Gebühren erhoben werden, sollte aufgrund individueller persönlicher Umstände beim Standesamt erfragt werden.
Trauungsorte
Als Trauungsort können Sie zwischen dem Trauzimmer im Rathaus und dem Trauzimmer im Schlotheimer Schloss wählen. Diese bieten jeweils Platz für insgesamt 25 Personen.
Für eine Trauung, an der mehr als 25 Personen teilnehmen möchten, steht Ihnen der Saal des Schlotheimer Schlosses zur Verfügung.
Seit Juni 2019 gibt es auch die Möglichkeit bei schönem Wetter, im Schlosspark zu heiraten.
Bei Fragen zu den Trauungsorten oder den entstehenden Kosten wenden Sie sich bitte direkt an das Standesamt.