Ordnungswidrigkeit/Bußgeld
Eine ständig wachsende Zahl von Gesetzen, Verordnungen und Satzungen auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts enthalten Ordnungsvorschriften, an die sich die Bürgerinnen und Bürger halten müssen. Verstöße dagegen, sogenannte Ordnungswidrigkeiten, hat der Gesetzgeber zur besseren Durchsetzung meist mit Geldbuße bedroht.
Speziell zur Aufrechterhaltung der allgemeinen öffentliche Sicherheit und Ordnung wurde für das gesamte Gebiet der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen und der Gemeinden Körner und Marolterode eine ordnungsbehördliche Verordnung erlassen. Hier werden allgemeine Verhaltensregeln festgeschrieben.
Das Ordnungsamt der Stadtverwaltung Nottertal-Heilinger Höhen ist auch für die Kontrolle des ruhenden Verkehrs (Parken) zuständig. Hier wird in der Regel bei Verstößen eine Verwarnung ausgesprochen. Ist der Betroffene mit der Verwarnung jedoch nicht einverstanden oder wird das Verwarnungsgeld nicht fristgerecht bezahlt, werden von der Bußgeldstelle Bußgeldbescheide erlassen.
Die Bußgeldstelle bearbeitet zentral alle Ordnungswidrigkeiten, die in die Zuständigkeit der Stadtverwaltung Nottertal-Heilinger Höhen fallen. Anzeigen können dabei etwa von den Fachdiensten der Verwaltung, der Polizei, dem Ordnungsdienst aber auch von den Bürgerinnen und Bürgern kommen.
Formulare
- Anzeige einer Ordnungswidrigkeit (134,41 kB)