Beglaubigungen von Dokumenten und Unterschriften
– Bestätigung der Übereinstimmung mit dem Original
– Beglaubigung von Unterschriften, Fotokopien oder Abschriften.
Mit dieser Beglaubigung wird bescheinigt, dass die Unterschrift, die Fotokopie oder die Abschrift mit dem vorgelegten Original übereinstimmt.
Bitte beachten Sie:
Fotokopien und Abschriften dürfen nur beglaubigt werden, wenn das Original von einer Behörde ausgestellt oder die Fotokopie oder Abschrift zur Vorlage bei einer Behörde bestimmt ist.
Unterschriften ohne zugehörigen Text oder Unterschriften, die der öffentlichen Beglaubigungen bedürfen, können nicht beglaubigt werden.
Personenstandsurkunden (z.B. Geburts-, Sterbe- oder Heiratsurkunden) dürfen nicht beglaubigt werden. In diesen Fällen wenden Sie sich bitte an das jeweilige Standesamt, das die Originalurkunde ausgestellt hat.
Für die Beglaubigung von Dokumenten und Unterschriften wird eine Gebühr in Höhe von 6,00€ erhoben.
Hinweis:
Für Beglaubigungen im privaten Rechtsverkehr sind grundsätzlich die Notare zuständig.
Notwendige Unterlagen:
– Personalausweis oder Reisepass (Identitätsnachweis)
– Original des zu beglaubigten Schriftstückes