Fischereischein

Wer den Fischfang ausübt, muss nach § 26 des Thüringer Fischereigesetzes (ThürFischG) einen auf seinen Namen lautenden, mit Lichtbild versehenen Fischereischein bei sich führen und diesen auf Verlangen, den zu Kontrollen berechtigten Personen vorzuzeigen.

Die erstmalige Erteilung (Neuaustellung) bzw. Verlängerung eines Fischereischeines (Jahres-, -Fünfjahres -, Zehnjahresfischereischeines sowie Fischereischein auf Lebenszeit), Jugendfischereinschein oder Vierteljahresfischereischeins bedarf eines schriftlichen Antrages.

Für die erstmalige Antragstellung eines Fischereischeines hat der Antragsteller ein Zeugnis über die bestandene Fischereiprüfung und ein aktuelles Lichtbild vorzulegen.

Besonderheiten Jugendfischereischein

Unter 14 Jahre; vom vollendeten 8. Bis 14. Lebensjahr, ohne Fischereiprüfung, er darf nur in Begleitung eines volljährigen Fischereischeininhabers den Fischfang ausüben.

Der Antragsteller, der einen Vierteljahresfischereischein erwerben will, ist von Fischereiprüfung befreit, die Person muss das 14. Lebensjahr vollendet haben.

Der Vierteljahresfischereischein darf pro Person nur einmal im Kalenderjahr erteilt werden.

Fischereischeine und Gebühren:

Vierteljahresfischereischein: Gebühr 4,00/Fischereiabgabe 15,00 €/Gesamt 19,00 €
Jugendfischereischein: Gebühr 3,00/Fischereiabgabe 7,00 €/Gesamt 10,00 €
Einjahresfischereischein: Gebühr 7,50/Fischereiabgabe 10,00 €/Gesamt 17,50 €
Fünfjahresfischereischein: Gebühr 12,00/Fischereiabgabe 25,00 €/Gesamt 37,00 €
Zehnjahresfischereischein: Gebühr 18,00/Fischereiabgabe 40,00 €/Gesamt 58,00 €
Fischereischein auf Lebenszeit: Gebühr 40,00/Fischereiabgabe 180,00 €/Gesamt 220,00 €

Die Gültigkeit des Fischereischeines bezieht sich immer auf das Kalenderjahr unabhängig vom Ausstellungsdatum.

Fischereischeine anderer Bundesländer gelten bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit, dann erfolgt keine Verlängerung.

Unter Vorlage des damaligen Prüfungszeugnisses sowie eines Passbildes, kann die Neuaustellung des Thüringer Fischereischeines erfolgen.


Formulare


Zuständige Mitarbeiter

Nicole Pietsch Zimmer: 108 Telefon: 036021-98219 E-Mail Adresse: n.pietsch@stadt-nhh.de

Zuständiges Amt

Stadtverwaltung
Nottertal-Heilinger Höhen
Ordnungsamt
Markt 1, OT Schlotheim
99994 Nottertal-Heilinger Höhen

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Fax: 036021-98220
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