Auskunft aus dem Melderegister

Jedermann kann über eine bestimmte Person auf Antrag eine Melderegisterauskunft erhalten.

Einfache Melderegisterauskunft:

Auf persönliche oder schriftliche (formlos) Anfrage gibt die Meldebehörde über einzelne bestimmt Einwohner/innen der Stadt und Gemeinden folgende Auskünfte

•  Vor- und Familiennamen

•  Doktorgrad

• Anschriften

Erweiterte Melderegisterauskunft:

Wird ein berechtigtes Interesse an einer Auskunftserteilung glaubhaft gemacht, darf die Meldebehörde eine erweiterte Melderegisterauskunft erteilen, die zusätzlich folgende Daten enthält

•  Tag und Ort der Geburt

•  frühere Vor- und Familiennamen

•  Familienstand (beschränkt auf die Angabe, ob verheiratet oder eine Lebenspartnerschaft führend    oder nicht)

•  Staatsangehörigkeiten

•  frühere Anschriften

•  Tag des Ein- und Auszugs

•  gesetzliche Vertreter

•  Vor- und Familiennamen sowie Anschrift des Ehegatten oder Lebenspartners

•  Sterbetag und -ort

Bei einer erweiterten Auskunft ist das Interesse für jede einzelne Auskunft glaubhaft zu machen. Das Auskunftsersuchen muss ausreichende Hinweise zur Identifizierung der gesuchten Person erhalten, damit die Meldebehörde jede Verwechslung ausschließen kann. Die Auskunft wird verweigert, sofern für die gesuchte Person eine Auskunftssperre besteht. Die volle Verwaltungsgebühr wird auch dann fällig, wenn von der gesuchten Person keine Meldeunterlagen (mehr) vorhanden sind bzw. sich mit den vom Anfragenden gemachten Angaben keine Person eindeutig zuordnen lässt oder der Inhalt der erteilten Auskunft bereits bekannt ist.

Welche Unterlagen werden benötigt:

Auskünfte können schriftlich bzw. persönlich, unter Vorlage des Personalausweises, beantragt werden. Bei erweiterten Melderegisterauskünfte ist das berechtigte Interesse für die Auskunft glaubhaft zu machen.

Gebühren:

Einfache Melderegisterauskunft 8,00 EURO
[wenn besondere Ermittlungen erforderlich sind 12,00 EURO]
Erweiterte Melderegisterauskunft 10,00 EURO
[wenn besondere Ermittlungen erforderlich sind 12,00 EURO]

Rechtsgrundlage:                                         §§ 44 + 45 BMG



Zuständige Mitarbeiter

Mandy Handwerk Zimmer: 107 Telefon: 036021-98251 E-Mail Adresse: m.handwerk@stadt-nhh.de

Zuständiges Amt

Stadtverwaltung
Nottertal-Heilinger Höhen
Einwohnermeldeamt
Markt 1, OT Schlotheim
99994 Nottertal-Heilinger Höhen

Tel: 036021-98-0
Fax: 036021-98220
Mail: post@stadt-nhh.de

 

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