Grundsteuer
Grundsteuer ist eine Steuer, die auf alle Einheiten des Grundbesitzes erlassen wird. Dabei kann es sich um bebaute, unbebaute oder landwirtschaftlich genutzte Grundstücke handeln. Es gibt Mietwohngrundstücke, Geschäftsgrundstücke, gemischtgenutzte Grundstücke, Einfamilienhäuser, sonstige bebaute Grundstücke, unbebaute Grundstücke und land- und forstwirtschaftliches Vermögen. Gesetzliche Grundlage der Grundsteuer ist das Grundsteuergesetz (GrStG). Auf den von der Finanzbehörde festgestellten Einheitswert wird nach Feststellung des Grundsteuer-Messbetrages ein je Gemeinde individueller Hebesatz angewendet. Durch Anwendung verschiedener Hebesätze fällt die Grundsteuerbelastung trotz gleicher Einheitswerte in verschiedenen Gemeinden unterschiedlich hoch aus.
Wie wird die Grundsteuer berechnet:
1. Stufe: Feststellung des Einheitswertes durch das zuständige Finanzamt unter Mitwirkung des Bauamtes und des Eigentümers
2. Stufe: Ermittlung des Grundsteuermessbetrages durch das zuständige Finanzamt
3. Stufe: Ermittlung der Grundsteuer durch den Grundsteuermessbetrag mit dem von der Gemeinde festgelegten Hebesatz
Bei Mietwohngrundstücken und Einfamilienhäusern, für die ein im Veranlagungszeitpunkt für die Grundsteuer maßgebender Einheitswert 1935 nicht festgestellt oder festzustellen ist, bemisst sich der Jahresbetrag der Grundsteuer nach der Wohnfläche und bei anderweitiger Nutzung nach der Nutzfläche. Hierfür hat der Steuerschuldner eine Steuererklärung, in der er die Grundsteuer nach § 42 Grundsteuergesetz selbst berechnet (Steueranmeldung) abzugeben.
Steuerschuldner der Grundsteuer ist derjenige, der zu Beginn des Kalenderjahres (01.01.) bürgerlich-rechtlicher oder wirtschaftlicher Eigentümer des Grundbesitzes ist.
Gemeinde | Grunsteuer A | Grundsteuer B |
Nottertal-Heilinger Höhen | 330 v.H. | 440 v.H. |
Körner | 302 v.H. | 404 v.H. |
Marolterode | 301 v.H. | 405 v.H. |
Formulare
- Erklärung zur Ersatzbemessung (2,23 MB)
Satzungen
- Erläuterungen zur Ersatzbemessung (82,76 kB)