Information gem. § 20 Abs. 4 VOB/A über eine beabsichtigte Beschränkte Ausschreibung

Gem. § 20 Abs. 4 VOB/A ist über beabsichtigte Beschränkte Ausschreibungen nach § 3 Abs. 3 Nr. 1 VOB/A ab einer voraussichtlichen Auftragssumme von 25.000 € ohne Umsatzsteuer zu informieren.

Achtung:
Ein Rechtsanspruch bei Beschränkten Ausschreibungen zur Angebotsabgabe aufgefordert zu werden, besteht nicht! Sie können aber ihr Interesse an Aufträgen bei der Vergabestelle bekunden.

derzeit keine Auftragsvergabe