Schöffenwahl für die Amtszeit 2024 – 2028
Die Schöffen (Erwachsenenstrafrecht) und Jugendschöffen (Jugendstrafrecht) werden alle fünf Jahre gewählt. Die nächste planmäßige Wahl findet im Jahr 2023 an den Amtsgerichten statt. Der Beginn der Amtsperiode ist der 01.01.2024.
Im Vorfeld einer Schöffenwahl ist laut Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) eine Vorschlagsliste aufzustellen. Zuständig für die Aufstellung dieser Liste ist die Gemeinde/Stadt, in der der Bürger seinen Hauptwohnsitz hat. Aus diesem Grund können auf die Vorschlagsliste der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen sowie den Gemeinden Körner und Marolterode nur Interessierte aufgenommen werden, die mit Hauptwohnsitz in der jeweiligen Gemeinde/Stadt gemeldet sind. Andere Bewerber wenden sich bitte an die für sie zuständige Gemeinde.
Die durch die jeweilige Gemeinde/Stadt aufgestellten Vorschlagslisten werden an das zuständige Amtsgericht übergeben. Dort findet durch einen dafür eingerichteten Wahlausschuss die eigentliche Wahl statt, das heißt, aus den auf der Liste stehenden Bewerbern wird die erforderliche Anzahl ausgewählt. Der Einsatz der gewählten Schöffen erfolgt je nach Wahl am Amtsgericht oder am Landgericht. Diese Entscheidung trifft der Wahlausschuss.
Die Stadt Nottertal-Heilinger Höhen sowie die Gemeinden Körner und Marolterode stellen im Vorfeld der kommenden Wahl eine Vorschlagsliste durch Beschluss des Stadt- bzw. Gemeinderates auf.
Zum Bewerberverfahren erscheint in den nächsten Wochen ein Aufruf im Amtsblatt und im Internet mit aktuellen Hinweisen.
Entsprechend der geltenden gesetzlichen Regelungen wird für die Bewerber ein Formular zur Aufnahme in die Vorschlagsliste zur Verfügung gestellt. Dieses ausgefüllte Formular ist die Grundlage für die Entscheidung über die Aufnahme.
Bei Fragen zur Aufstellung der Vorschlagsliste für die Schöffen (Erwachsenenstrafrecht) in der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen sowie den Gemeinden Körner und Marolterode wenden Sie sich bitte über einen der aufgeführten Informationswege an die entsprechenden Ansprechpartner.
Stadt Nottertal-Heilinger Höhen
Hauptamt
Frau Skrobanek / Tel.: 036021-98213 / Mail: c.skrobanek@stadt-nhh.de
Frau Lenz / Tel.: 036021-98239 / Mail: l.lenz@stadt-nhh.de