Kinderreisepass
Für Grenzübertritte von Kindern unter 12 Jahren ist ein Kinderreisepass erforderlich, ab 12 Jahre ein Personalausweis oder Reisepass.
Welches Dokument benötigt wird, erfragen Sie bitte vorher in Ihrem Reisebüro, im Internet unter www.auswärtiges-amt.de oder bei der Botschaft des jeweiligen Reiselandes.
Beantragung: Vorsprache von beiden Sorgeberechtigten mit Kind/ern
Notwendige Unterlagen für die Beantragung:
- Zustimmungserklärung des anderen Sorgeberechtigten oder Negativbescheinigung vom Jugendamt
- 1 Biometrie taugliches Lichtbild
Gültigkeit: 6 Jahre, längstens bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres
Bearbeitungsdauer:
Bei Vorlage vollständiger Unterlagen kann in dringenden Fällen die Ausstellung sofort erfolgen.
Hinweis:
Alte Dokumente bei Abholung bitte mitbringen. Diese können in Ausnahmefällen entwertet und überlassen werden.
Gebühren: Kinderreisepass 13,00 €
Kinderreisepassverlängerung: 6,00 €
Rechtsgrundlage: § 15 Abs. 1 Nr. 1 PassG
Formulare
- Zustimmungserklärung für Dokumente Minderjähriger (1,13 MB)
- Vollmacht Erklärungsbote (1,90 MB)