Kinderreisepass

Für Grenzübertritte von Kindern unter 12 Jahren ist ein Kinderreisepass erforderlich, ab 12 Jahre ein Personalausweis oder Reisepass.

Welches Dokument benötigt wird, erfragen Sie bitte vorher in Ihrem Reisebüro, im Internet unter  www.auswärtiges-amt.de oder bei der Botschaft des jeweiligen Reiselandes.

Beantragung:    Vorsprache von beiden Sorgeberechtigten mit Kind/ern

Notwendige Unterlagen für die Beantragung:
  • Zustimmungserklärung des anderen Sorgeberechtigten   oder  Negativbescheinigung vom Jugendamt
  • 1 Biometrie taugliches Lichtbild

Gültigkeit:          6 Jahre, längstens bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres

Bearbeitungsdauer:

Bei Vorlage vollständiger Unterlagen kann in dringenden Fällen die Ausstellung sofort erfolgen.

Hinweis:

Alte Dokumente bei Abholung bitte mitbringen. Diese können in Ausnahmefällen entwertet und überlassen werden.

Gebühren:         Kinderreisepass                 13,00 €

Kinderreisepassverlängerung:                     6,00  €

Rechtsgrundlage:            § 15 Abs. 1 Nr. 1 PassG



Zuständige Mitarbeiter

Mandy Handwerk Zimmer: 107 Telefon: 036021-98251 E-Mail Adresse: m.handwerk@stadt-nhh.de

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