Bewerbungen zum Amt eines Schöffen oder Jugendschöffen für die Amtsperiode 2024 bis 2028

Ablauf der Schöffenwahl

Im Vorfeld einer Schöffenwahl ist laut Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) eine Vorschlagsliste aufzustellen. Zuständig für die Aufstellung dieser Liste ist die Gemeinde, in der der Bürger seinen Hauptwohnsitz hat. Aus diesem Grund können auf die Vorschlagsliste der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen nur Interessierte aufgenommen werden, die mit Hauptwohnsitz hier gemeldet sind. Andere Bewerber wenden sich bitte an die für sie zuständige Gemeinde.

Die durch die jeweilige Gemeinde aufgestellte Vorschlagsliste wird an das zuständige Amtsgericht übergeben. Dort findet durch einen dafür eingerichteten Wahlausschuss die eigentliche Wahl statt, das heißt, aus den auf der Liste stehenden Bewerbern wird die erforderliche Anzahl an Schöffen ausgewählt. Der Einsatz der gewählten Schöffen erfolgt je nach Wahl am Amtsgericht oder am Landgericht. Diese Entscheidung trifft der Wahlausschuss.

Bewerbung zum Schöffenamt

Um dieses Amt erneut ausüben zu können bzw. um für die kommende Amtszeit ab 1. Januar 2024 in die Vorschlagsliste aufgenommen zu werden, muss ein Antrag gestellt werden. Um als ehrenamtlicher Richter tätig zu werden, müssen jedoch einige Anforderungen erfüllt sein.

Anforderungen:

·   Vollendung des 25. Lebensjahres zu Beginn der Amtsperiode,
·   das 70. Lebensjahr darf noch nicht vollendet sein,
·   Wohnsitz in der Stadt NHH, Körner oder Marolterode,
·   objektiv und unparteiisch, Bindung an Recht und Gesetz,
·   gutes Urteilsvermögen,
·   keine Vorstrafen, bei Amtsantritt keine schwebenden Verfahren,
·   durch Richterspruch keine Aberkennung der Fähigkeit zum Bekleiden öffentlicher Ämter,
·   keine Mitarbeit beim Ministerium für Staatssicherheit der ehemaligen DDR,
·   kein Vermögensverfall,
·   Eignung zum Amt darf nicht aus gesundheitlichen Gründen beeinträchtigt sein,
·   ausreichende Beherrschung der deutschen Sprache,
·   Jugendschöffen sollen zusätzlich erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein.
·   Zudem ist die besondere Treue zur Verfassung mit Unterschrift zu versichern.

Für die Aufstellung der Vorschlagsliste für die Schöffen im Erwachsenenstrafrecht für die Stadt Nottertal-Heilinger Höhen und die Gemeinden Körner und Marolterode ist das Hauptamt der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen, für die Schöffen im Jugendstrafrecht ist das Landratsamt Unstrut-Hainich zuständig. In beiden Fällen sind die Bewerbungen bis zum 14. April 2023 möglich.

Formular und Kontaktdaten

Allgemeine Information zur Schöffenwahl: https://schoeffenwahl2023.de/

Landratsamt Unstrut-Hainich:  https://www.unstrut-hainich-kreis.de/index.php/veroeffentlichungen/3215-wahl-der-jugendschoeffen-und-jugendschoeffinnen-fuer-die-amtsperiode-2024-2028

Stadt Nottertal-Heilinger Höhen
Markt 1
99994 Nottertal-Heilinger Höhen

Hauptamt:
Tel.: 036021-98213/98239 (Frau Skrobanek/Frau Lenz)
Fax: 036021-98220
E-Mail:   post@stadt-nhh.de
Internet: https://www.nottertal-heilingerhoehen.de/

Bitte senden Sie das Bewerbungsformular im Original ein.
Bewerbungsformular zur Schöffenwahl
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